Unzufriedenheit mit Aufgaben oder Kollegen, das Bedürfnis nach einem Schritt vorwärts auf der Karriereleiter oder einfach persönliche Umstände – es gibt viele Gründe für einen Jobwechsel.
Bevor eine neue Stelle angetreten werden kann, müssen Beschäftigte jedoch noch eine Aufgabe meistern: Die Kündigung beim Arbeitgeber. Dabei richtig vorzugehen, kann Auswirkungen auf die weitere Karriere haben. Gehen Mitarbeiter und Arbeitgeber im Guten auseinander, hält man sich die Möglichkeit der späteren Rückkehr ins Unternehmen offen. Als Arbeitnehmer gilt es also, bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einige Dinge zu beachten.
Die Form der Kündigung
Die Formvorgaben müssen bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses unbedingt eingehalten werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um rechtskräftig zu wirken. Eine mündliche Aussage reicht nicht aus. Dasselbe gilt für Mitteilungen per E-Mail: Kündigungen in elektronischer Form sind ebenfalls nicht ausreichend! Daher gilt: dem Arbeitgeber muss ein schriftliches Kündigungsschreiben vorliegen, damit das Arbeitsverhältnis rechtskräftig beendet wird.
Gründe für die Arbeitnehmerkündigung
Die Angabe von Gründen ist bei der Arbeitnehmerkündigung gar nicht nötig. Im Gegenteil, Beschäftigte sollten sich bei der Formulierung so kurz wie möglich halten. Anders sieht es für den Arbeitgeber aus, für ihn ist die Angabe von Gründen bei der Entlassung von Mitarbeitern Pflicht. Unternehmen dürfen fristgerechte Kündigungen nur aussprechen, wenn sie personen-, betriebs- oder verhaltensbedingt begründet werden können.
Fristen bei der Arbeitnehmerkündigung
Bei der fristgerechten Kündigung muss sich an die entsprechenden Kündigungsfristen gehalten werden. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss nach Einreichen der Kündigung noch für eine gewisse Zeit seiner Arbeit nachgehen. Die Kündigungsfrist wirkt sich auch auf den neuen Job aus: Schließlich kann dieser erst angetreten werden, wenn das alte Arbeitsverhältnis beendet ist.
Arbeitnehmer können grundsätzlich mit folgender Kündigungsfrist rechnen: Gesetzlich verankert ist eine Zeitspanne von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Das bedeutet erstens: Eine Kündigung erfolgt entweder zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Zweitens: Die Kündigung muss dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Austrittstermin vorliegen. Ein Beispiel: Wird das Schreiben am 10. Juni eingereicht, kann die Kündigung frühestens zum 15. August erfolgen.
Vor der Kündigung sollten sich Arbeitnehmer jedoch unbedingt informieren, ob im Tarif- oder Arbeitsvertrag andere Vereinbarungen zum Thema Kündigungsfristen getroffen wurden. Ist dies der Fall, sind diese vorrangig vor der gesetzlichen Regelung zu beachten.
Die fristlose Kündigung
Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort ohne Beachtung der Kündigungsfristen beendet. Nicht nur Arbeitgeber, auch Arbeitnehmer können eine fristlose Kündigung aussprechen. Damit diese wirksam wird, müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen: Dazu gehören zum Beispiel die ausbleibende Zahlung des Gehalts, das Verlangen einer Straftat, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder sexuelle Belästigung. Darüber hinaus wird eine fristlose Kündigung immer gerichtlich im Einzelfall geprüft. Für den Arbeitnehmer lohnt sich daher eine rechtliche Beratung, bevor er sich für diesen Weg entscheidet.
Der Aufbau einer Arbeitnehmerkündigung
Damit eine Kündigung wirksam wird, müssen Arbeitnehmer beim Verfassen einiges beachten. Folgende Punkte sollte die Kündigung enthalten:
Absender und Empfänger: Es sollte auf den ersten Blick ersichtlich werden, wer das Schreiben verfasst hat und an wen es gerichtet ist. Dazu gehört die vollständige Anschrift und Name – sowohl des Arbeitnehmers als auch der Firma. Hilfreich ist es außerdem, einen genauen Ansprechpartner oder die Abteilung zu nennen.
Datum: Durch die Angabe des Datums wird dokumentiert, wann die Kündigung eingereicht wurde.
Betreff: Der Betreff sollte den Grund des Schreibens auf den ersten Blick deutlich machen. Dies gelingt mit Formulierungen wie: „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“ oder auch schlicht „Kündigung“.
Anrede: In der Kündigung sollten sich Arbeitnehmer je nach Unternehmen direkt an den Vorgesetzen oder an die Personalabteilung wenden.
Kündigungserklärung: Die Kündigungserklärung ist die wichtigste Formalität im Kündigungsschreiben. Es handelt sich dabei um die klare Aussage, dass der Mitarbeiter kündigt und sein Arbeitsverhältnis beendet. Die Formulierung muss eindeutig sein und darf keine Zweifel über die Absicht des Arbeitnehmers lassen. Ein einfaches Beispiel: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Termin.“
Austrittstermin: Um keine Zweifel am Austrittstermin entstehen zu lassen, sollten Arbeitnehmer ebenfalls das entsprechende Datum nennen: „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“ Wichtig ist, dass die Kündigung zum gewünschten Termin auch wirklich fristgerecht erfolgt.
Handschriftliche Unterschrift: Die Unterschrift per Hand ist unbedingt notwendig – ohne sie ist das Dokument unwirksam. Das Dokument sollte am Computer erstellt und danach unbedingt vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.
Diese Punkte sollen als Gerüst der Arbeitnehmerkündigung dienen – Ergänzungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit. Um das Arbeitsverhältnis mit einem positiven Gefühl abzuschließen, können Mitarbeiter sich beispielsweise für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ebenfalls möglich ist es, sich den Erhalt des Kündigungsschreibens bestätigen zu lassen. Auch die Bitte nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis kann im Kündigungsschreiben geäußert werden.